Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter 2025

Unsere Mitglieder haben die Wahl!

2025 heißt es wieder „Sie haben die Wahl!“.

Bis 2025 haben die aktuell gewählten Vertreterinnen und Vertreter ihr Amt inne. Im kommenden Frühjahr wird dann für den Zeitraum 2025 bis 2030 gewählt.

Zirka 70 Vertreterinnen und Vertreter sowie zusätzlich 10 Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter müssen 2025 von den Mitgliedern der VLW gewählt werden. Grundlage für diese Zahl ist die Anzahl der Mitglieder zum 31. Dezember 2023. Die lag bei 8.364. Pro 120 Mitglieder ist laut Satzung eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Aufgerundet sind es also 70.

58 der bisher Amtierenden haben sich bereit erklärt, wieder zu kandidieren, Darüber hinaus hoffen wir, das sich weitere, neue Gesichter finden, die dieses wichtige Ehrenamt künftig begleiten wollen.

 

Wie kann man sich aufstellen lassen?
Jedes Mitglied der VLW kann aus seiner Sicht geeignete Kandidaten vorschlagen, auch sich selber. Dazu wird Name, Vorname, die Anschrift und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des vorgeschlagenen Mitglieds an die VLW schriftlich übermittelt. Außerdem braucht es vom Vorgeschlagenen eine unterschriebene Erklärung, dass man mit seiner Benennung einverstanden ist und dass die Datenschutzhinweise zur Vertreterwahl zur Kenntnis genommen wurden. Am besten die Vorschläge und Erklärungen an die jeweils zuständige Verwalterin bzw. den zuständigen Verwalter schicken. Die reichen sie dann an den Wahlvorstand weiter, der sie prüft, zusammenstellt und letztlich bekannt gibt. Bis 31. Dezember 2024 können Vorschläge eingereicht werden.

 

Wahlvorstand

Der Wahlvorstand wurde im Rahmen der diesjährigen Vertreterversammlung am 7. Juni 2024 gewählt. Ein Großteil der schon bisher ehrenamtlich Aktiven stellte sich erneut zur Wahl.

Die Mitglieder aus Vorstand und Aufsichtsrat, die dem Wahlvorstand angehören müssen, wurden in gemeinsamer Sitzung der beiden Organe am 1. Dezember 2023 bestellt. Es sind die bisher schon dem Wahlvorstand angehörigen Wolf-Rüdiger Kliebes vom Vorstand und Walter Fiebig vom Aufsichtsrat.

Im Anschluss an die Versammlung traf sich der Vorstand zu seiner konstituierenden Sitzungen. Den Vorsitz des Wahlvorstands übernahm erneut Andreas Marks. Ein Interview mit ihm ist in der Umschau Ausgabe 2/2024 zu lesen.

Wahlvorstand für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter 2025

Wahlordnung

Die neue Wahlordnung, wurde von der Vertreterversammlung am 7. Juni 2024 beschlossen.

Unsere bisherige Wahlordnung von 2019 wich inhaltlich von einer in 2021 veröffentlichten Musterwahlordnung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ab. Gemeinsam mit der Juristin des Verbands Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) wurden wesentliche Punkte der Musterwahlordnung in den Entwurf der neuen VLW-Wahlordnung eingearbeitet, um wieder auf einem aktuellen und rechtssicheren Stand zu sein.

Nach dem Beschluss durch die Vertreterversammlung ist die neue Wahlordnung Grundlage für die Durchführung unserer Wahl.

Unter folgendem Link steht die Wahlordnung 2025 zum Download bereit.

Darüber hinaus liegt sie in unserer Geschäftsstelle zur Einsicht aus.