Abschlag Dezember 2022

 News

Liebe Mitglieder,

wir haben Ihnen auch hier noch mal die Informationen rund um das Thema "Dezemberabschlag" zusammengetragen. Sie finden die Infos auch im Mitgliederportal, sofern Sie dafür angemeldet sind, oder aber auf den Aushängen in Ihren Häusern. Wenn Sie nicht wissen, mit welcher Heizart Ihr Haus versorgt wird, schauen Sie gerne in die PDF-Datei am Ende des Artikels.

Zentrale Versorgung mit Wärme und ggf. Warmwasser:

Ihre Wohnanlage und damit auch Ihre Wohnung werden zentral mit Fernwärme  oder Gas beheizt. Die Versorgung erfolgt über die Stadtwerke Leipzig bzw. Schkeuditz. Die Entlastung („Dezemberabschlag“) wird im Rahmen der Heizkostenabrechnung 2022 an die Mieter weitergegeben, diese Abrechnung wird Ihnen im Jahr 2023 übermittelt. Der konkrete Entlastungsbetrag wird auf der Abrechnung gesondert ausgewiesen, die Heizkosten reduzieren sich entsprechend.

Durch Medienveröffentlichungen ist teilweise der Eindruck entstanden, die Mieter müssten für den Monat Dezember keine oder nur reduzierte Vorauszahlungen leisten, dies ist so nicht zutreffend. Eine Verringerung der Vorauszahlungen kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Wir möchten allen Mietern jedoch dringend empfehlen, die Vorauszahlungen auch für den Monat Dezember in der bisherigen Höhe zu leisten. Sämtliche Vorauszahlungen werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt, es geht Ihnen also nichts verloren

Ihre Mietzahlung Dezember 2022 sollte in der vertraglich vereinbarten Höhe erfolgen.

Gas- bzw. Wärmepreisbremse:

Fernwärmeversorgung Stadtgebiet Leipzig

Der Fernwärmepreis (Arbeitspreis) liegt nach Ankündigung der Stadtwerke Leipzig bei 13,07 Cent/kWh. Mit Wirksamwerden der Preisbremse wird dieser Preis bei 9,5 Cent „gedeckelt“. Im Vergleich zum Jahr 2021 verbleibt dennoch eine Preissteigerung von fast 40% (Arbeitspreis 6,1 Cent netto). Sofern Sie von uns bereits eine Anpassung der Vorauszahlungen ab 01.01.2023 ohne Berücksichtigung der Preisbremse (Steigerung der Kosten um ca. 100%) erhalten haben, kann diese Anpassung entsprechend neu berechnet werden.

Fernwärmeversorgung Stadtgebiet Schkeuditz

Der Fernwärmepreis (Arbeitspreis) liegt derzeit bei 9,98 Cent/kWh, eine vertragliche Bindung besteht bis 30.06.2023. Mit Wirksamwerden der Preisbremse wird dieser Preis bei 9,5 Cent „gedeckelt“. Im Vergleich zum Jahr 2021 verbleibt dennoch eine Preissteigerung von fast 10% (Arbeitspreis 7,9 Cent netto). Sofern Sie von uns bereits eine Anpassung der Vorauszahlungen ab 01.01.2023 ohne Berücksichtigung der Preisbremse (Steigerung der Kosten um ca. 100%) erhalten haben, kann diese Anpassung entsprechend neu berechnet werden.

Zentrale Wärmeversorgung mit Gas Stadtgebiet Leipzig

Die im  mit den Stadtwerken Leipzig bestehenden Liefervertrag für Gas vereinbarten (Arbeits-)Preise bis 31.12.2023 liegen mit 4,70 Cent deutlich unterhalb des beschlossenen Preisdeckels von 12 Cent. Aus der Gaspreisbremse ergibt sich daher kein Anpassungsbedarf. Unabhängig davon sind die Gaspreise auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen (neuen Umlagen) im Vergleich zu 2021 gestiegen.

Zentrale Wärmeversorgung mit Gas Stadtgebiet Schkeuditz

Die im  mit den Stadtwerken Schkeuditz bestehenden Liefervertrag für Gas vereinbarten (Arbeits-)Preise bis 31.12.2023 liegen mit 6,17 Cent deutlich unterhalb des beschlossenen Preisdeckels von 12 Cent.

Aus der Gaspreisbremse ergibt sich daher kein Anpassungsbedarf. Unabhängig davon sind die Gaspreise auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen (neuen Umlagen) im Vergleich zu 2021 gestiegen.
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Dezentrale Versorgung mit Wärme (Gas-Etagenheizung,)

Hier besteht die Vertragsbeziehung direkt zwischen Ihnen und Ihrem Versorger (bspw. Stadtwerke Leipzig). Folglich erhalten Sie die Entlastung im Dezember 2022 auch direkt vom Versorger. Ebenso erhalten Sie von diesem Auskünfte zum aktuellen Arbeitspreis und den sich aus der Preisbremse ergebenden Änderungen.

Mit welcher Heizart wird welches Objekt der VLW versorgt?
Übersichtsliste VLW-Bestand

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